Flugstörung (EG 261/2004)

Flugentschädigung Germanwings:
Hamburg — Paris

Vorgesehene gesetzliche Entschädigung: 250 €

War Ihr Flug zwischen Hamburg Airport (HAM) und Charles de Gaulle International Airport (CDG) verspätet oder annulliert? Die europäische Verordnung EG 261/2004 schützt Sie ohne Vorauskosten.

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Forderung und Entschädigung für den Flug Germanwings Hamburg - Paris

Die Strecke HAM - CDG, betrieben von Germanwings, war von einer Störung betroffen? Ob technisches oder betriebliches Problem, Sie könnten Anspruch auf eine Pauschalsumme haben.

Mit dem Abflug von Hamburg Airport sind Sie durch den Rechtsrahmen der Union geschützt. Die Entfernung von 728 km bestimmt die Höhe Ihrer gesetzlichen Entschädigung.

Warum haben Sie Anspruch auf 250 €?

Die europäische Verordnung EG 261/2004 ist sehr streng, was die Rechte von Fluggästen betrifft. Die Höhe der pauschalen Entschädigung hängt nicht vom Ticketpreis ab, sondern ausschließlich von der Flugdistanz.

Details zu Ihrem Entschädigungsanspruch

  • Abflughafen: Hamburg Airport (HAM)
  • Ankunftshafen: Charles de Gaulle International Airport (CDG)
  • Flugdistanz: 728 km (~0h55)
  • Anwendbare Entschädigung: 250 €

Die Rechtsprechung des EuGH hat diese Rechte im Laufe der Jahre gestärkt und die Verordnung 261/2004 in einen wirksamen Schutz gegen Missbräuche durch Beförderer wie Germanwings verwandelt.

Wie erfahre ich, ob der Flug Germanwings Hamburg - Paris berechtigt ist?

Um zu bestimmen, ob Ihre Reise zwischen Hamburg und Paris einen Anspruch auf Entschädigung begründet, ist das Hauptkriterium die Verspätung bei der Ankunft (und nicht beim Abflug). Diese muss mehr als 3 Stunden betragen.

Ein Upgrading oder Downgrading ändert nichts an Ihrem Anspruch auf 250 €, wenn das ursprüngliche Ereignis im Sinne der Verordnung 261 qualifiziert ist.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit Germanwings Sie entschädigt?

  • Verspätung bei Ankunft: Sie sind mit mehr als 3 Stunden Verspätung in Paris angekommen.
  • Annullierung: Die Airline hat den Flug weniger als 14 Tage vor Abflug gestrichen.
  • Überbuchung: Ihnen wurde die Beförderung am Flughafen Hamburg gegen Ihren Willen verweigert.
  • Verantwortung der Airline: Das Problem muss Germanwings zuzurechnen sein (technisches Problem, kranke Besatzung, Planung...).

Achtung: Außergewöhnliche Umstände (extremes Wetter, das den Start in Hamburg verhindert, Streik der Fluglotsen, politische Instabilität) befreien die Airline von ihrer Entschädigungspflicht.

Die Auswirkungen eines Streiks auf Ihre Germanwings Entschädigung

Lassen Sie sich nicht von vagen Begriffen von Germanwings täuschen: Ein 'wilder' oder angekündigter Streik bleibt in der Managementverantwortung der Gesellschaft.

Achtung jedoch: Wenn die Annullierung direkt dem Flughafenpersonal oder einer Entscheidung der Flugsicherung zuzuschreiben ist, ist Germanwings von ihrer Verpflichtung zur Zahlung der gesetzlichen Entschädigung von 250 Euro befreit, nicht aber von ihrer Unterstützungspflicht.

Welche Rechte haben Sie am Flughafen Hamburg bei längerer Wartezeit?

Wissen Sie, dass die Fluggesellschaft während dieser langen Wartestunden im Terminal von Hamburg Airport gesetzlich verpflichtet ist, sich um Sie zu kümmern. Dies umfasst Verpflegung, aber auch die Möglichkeit, zwei Telefonate zu führen oder kostenlos E-Mails zu versenden.

Ihr erzwungener Aufenthalt in Hamburg darf Sie keinen Cent mehr kosten als ursprünglich für Ihre Strecke HAM-CDG geplant.

Schritte: Wie Sie Ihre 250 € von Germanwings erhalten?

Auf Ihrer Strecke Hamburg - Paris zählt jede Minute. Notieren Sie sich genau die Gründe, die das Personal von Germanwings am Schalter in Hamburg Airport während des Vorfalls angibt.

Hier kommen Anwälte und spezialisierte Dienstleister ins Spiel. Indem Sie einen Expertenpartner beauftragen, prüfen Sie Ihren Flug sofort und delegieren das gesamte Verfahren zur Rückholung Ihrer 250 € stressfrei.

Wie lange dauert es, bis die Entschädigung von 250 € ausgezahlt wird?

Geduld ist oft das Stichwort. Luftfahrtunternehmen erhalten wöchentlich Tausende von Anfragen, und die Bearbeitung Ihrer Akte für den Flug von Hamburg nach Charles de Gaulle International Airport kann sich hinziehen, wenn Sie nicht nachhaken.

Eine Sammelklage zum Germanwings Flug von Hamburg kann ebenfalls ein Weg sein, um schneller an Ihr Geld zu kommen.

Was tun bei Schweigen oder Ablehnung durch die Airline?

Gegen eine Mauer zu laufen oder eine 'standardisierte' negative Antwort zu erhalten, ist leider das Los vieler Passagiere, die den erlittenen Schaden auf der Strecke Hamburg - Paris allein einfordern.

Wenn Sie sich Ihres Rechts sicher sind, können Sie sich an die Zivilluftfahrtbehörde des Abfluglandes wenden oder, noch besser, die Angelegenheit mit Hilfe eines spezialisierten Partneranwalts vor die Instanzgerichte bringen.

Hilfe & Informationen

Häufig gestellte Fragen: Flug Hamburg - Paris

Alles, was Sie über Ihren Antrag nach EU-Recht wissen müssen.

Wie hoch ist die Entschädigung für einen annullierten Germanwings Flug von Hamburg nach Paris?

Nach der EU-Verordnung EG 261/2004 beträgt die gesetzliche Pauschalentschädigung bei einer Entfernung zwischen HAM und CDG von 728 km genau 250 € pro Passagier, unabhängig vom Ticketpreis.

Wie lange habe ich Zeit, meine Forderung gegen Germanwings geltend zu machen?

Die gesetzliche Verjährungsfrist hängt vom Land ab, in dem die Airline oder der Flughafen ihren Sitz haben. In Deutschland haben Sie in der Regel 3 Jahre Zeit, Ihre Rechte aus der Verordnung 261 geltend zu machen.
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