EU-Verordnung

Ihre Rechte nach EG 261/2004

Alles, was Sie wissen müssen, um eine Entschädigung für Ihren gestörten Flug zu erhalten.

Entschädigungsstaffel

Entschädigungsbeträge nach Flugentfernung

250€

Flüge ≤ 1.500 km

Kurzstrecke: Berlin-München, Frankfurt-Paris, Wien-Rom...

400€

Flüge 1.500 – 3.500 km

Mittelstrecke: Frankfurt-Istanbul, Berlin-Lissabon, Hamburg-Tunis...

600€

Flüge > 3.500 km

Langstrecke: Frankfurt-New York, München-Bangkok, Berlin-Mexiko-Stadt...

Anspruchsberechtigung

Wann haben Sie Anspruch?

Verspätung > 3 Stunden

Ihr Flug kam mit mehr als 3 Stunden Verspätung am Endziel an. Die Verspätung wird beim Öffnen der Flugzeugtüren gemessen.

Flugannullierung

Ihr Flug wurde annulliert und die Fluggesellschaft hat Sie weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug benachrichtigt.

Nichtbeförderung

Ihnen wurde gegen Ihren Willen wegen Überbuchung die Beförderung verweigert, obwohl Sie ein gültiges Ticket hatten und rechtzeitig eingecheckt haben.

Geltungsbereich

Welche Flüge sind abgedeckt?

Ausnahmen

Außergewöhnliche Umstände

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FAQ

Häufige Fragen zur Verordnung EG 261/2004

Ja, absolut. Die Verordnung gilt ausnahmslos für alle Fluggesellschaften — Linien-, Billig- oder Charterflüge — sofern der Flug in den geografischen Geltungsbereich fällt (EU-Abflug oder EU-Ankunft mit europäischer Airline).

Ja. Die pauschale Entschädigung nach der Verordnung ist unabhängig von der Ticketrückerstattung. Bei Annullierung haben Sie Anspruch auf Erstattung ODER Umbuchung PLUS die Entschädigung von 250€ bis 600€.

Die Verjährungsfrist variiert je nach Land. In Deutschland beträgt sie 3 Jahre, in Frankreich 5 Jahre, in Österreich 3 Jahre. Es wird empfohlen, schnellstmöglich zu handeln.

Airlines berufen sich oft standardmäßig auf Wetter. Fordern Sie Nachweise (METAR-Berichte, Flugsicherungsberichte). Ein spezialisierter Dienst kann die tatsächlichen Wetterdaten am Tag Ihres Fluges überprüfen und das Argument anfechten.

Ja, wenn Ihre Flüge unter einer einzigen Buchung gebucht wurden. Die Verspätung wird bei der Ankunft am Endziel gemessen. Wenn Sie Ihren Anschluss aufgrund einer Verspätung des ersten Fluges verpassen, zählt die Gesamtverspätung bei Ankunft.