Flugstörung (EG 261/2004)

Flugentschädigung Scandinavian Airlines System:
Frankfurt — Copenhagen

Vorgesehene gesetzliche Entschädigung: 250 €

War Ihr Flug zwischen Frankfurt am Main International Airport (FRA) und Copenhagen Kastrup Airport (CPH) verspätet oder annulliert? Die europäische Verordnung EG 261/2004 schützt Sie ohne Vorauskosten.

Überlassen Sie dies unserem Netzwerk von Experten und Anwälten.

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Rückerstattung und Entschädigung Scandinavian Airlines System: Strecke Frankfurt nach Copenhagen

Wenn Ihre Reise ab Frankfurt am Main International Airport mit Ziel Copenhagen Kastrup Airport, durchgeführt von Scandinavian Airlines System, gestört wurde, sind Sie gegenüber der Fluggesellschaft nicht allein.

In Anbetracht der Flugstrecke zwischen Frankfurt und Copenhagen (679 km) sieht die europäische Regelung einen automatischen finanziellen Schutz bei Versäumnissen von Scandinavian Airlines System vor.

Warum haben Sie Anspruch auf 250 €?

Die europäische Verordnung EG 261/2004 ist sehr streng, was die Rechte von Fluggästen betrifft. Die Höhe der pauschalen Entschädigung hängt nicht vom Ticketpreis ab, sondern ausschließlich von der Flugdistanz.

Details zu Ihrem Entschädigungsanspruch

  • Abflughafen: Frankfurt am Main International Airport (FRA)
  • Ankunftshafen: Copenhagen Kastrup Airport (CPH)
  • Flugdistanz: 679 km (~0h51)
  • Anwendbare Entschädigung: 250 €

Wussten Sie schon? Auch wenn Scandinavian Airlines System eine außereuropäische Gesellschaft ist: Wenn der Flug von Frankfurt am Main International Airport startet, gilt die europäische Verordnung vollumfänglich.

Wie erfahre ich, ob der Flug Scandinavian Airlines System Frankfurt - Copenhagen berechtigt ist?

Um zu bestimmen, ob Ihre Reise zwischen Frankfurt und Copenhagen einen Anspruch auf Entschädigung begründet, ist das Hauptkriterium die Verspätung bei der Ankunft (und nicht beim Abflug). Diese muss mehr als 3 Stunden betragen.

Beachten Sie auch, dass die Entfernung von 679 km die Entschädigungsstufe von 250 € vollauf rechtfertigt. Dieser Betrag ist netto und die Fluggesellschaft kann durch ihre eigenen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht davon abweichen.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit Scandinavian Airlines System Sie entschädigt?

  • Verspätung bei Ankunft: Sie sind mit mehr als 3 Stunden Verspätung in Copenhagen angekommen.
  • Annullierung: Die Airline hat den Flug weniger als 14 Tage vor Abflug gestrichen.
  • Überbuchung: Ihnen wurde die Beförderung am Flughafen Frankfurt gegen Ihren Willen verweigert.
  • Verantwortung der Airline: Das Problem muss Scandinavian Airlines System zuzurechnen sein (technisches Problem, kranke Besatzung, Planung...).

Achtung: Außergewöhnliche Umstände (extremes Wetter, das den Start in Frankfurt verhindert, Streik der Fluglotsen, politische Instabilität) befreien die Airline von ihrer Entschädigungspflicht.

Die Auswirkungen eines Streiks auf Ihre Scandinavian Airlines System Entschädigung

Eine Arbeitsniederlegung der Besatzungen von Scandinavian Airlines System wird als der normalen Tätigkeit des Beförderers inhärent betrachtet und stellt keine gültige Entschuldigung mehr dar, um die 250 € zu verweigern.

Achtung jedoch: Wenn die Annullierung direkt dem Flughafenpersonal oder einer Entscheidung der Flugsicherung zuzuschreiben ist, ist Scandinavian Airlines System von ihrer Verpflichtung zur Zahlung der gesetzlichen Entschädigung von 250 Euro befreit, nicht aber von ihrer Unterstützungspflicht.

Welche Rechte haben Sie am Flughafen Frankfurt bei längerer Wartezeit?

Wissen Sie, dass die Fluggesellschaft während dieser langen Wartestunden im Terminal von Frankfurt am Main International Airport gesetzlich verpflichtet ist, sich um Sie zu kümmern. Dies umfasst Verpflegung, aber auch die Möglichkeit, zwei Telefonate zu führen oder kostenlos E-Mails zu versenden.

Im Falle einer Flugverschiebung auf den nächsten Tag sieht die Verordnung vor, dass die Hotelunterbringung sowie die Transfers vom und zum Flughafen Frankfurt am Main International Airport vollständig zu Lasten des Luftfahrtunternehmens gehen.

Schritte: Wie Sie Ihre 250 € von Scandinavian Airlines System erhalten?

Ein Verfahren gegen Scandinavian Airlines System für einen Flug von Frankfurt nach Copenhagen einzuleiten, kann komplex sein, wenn Sie es allein versuchen. Der Kundenservice neigt oft dazu, das Wetter vorzuschieben, um sich zu entlasten.

Hier kommen Anwälte und spezialisierte Dienstleister ins Spiel. Indem Sie einen Expertenpartner beauftragen, prüfen Sie Ihren Flug sofort und delegieren das gesamte Verfahren zur Rückholung Ihrer 250 € stressfrei.

Wie lange dauert es, bis die Entschädigung von 250 € ausgezahlt wird?

Einige Passagiere warten mehr als 6 Monate auf eine Antwort von Scandinavian Airlines System. Ein Experte kann diese Zeit um die Hälfte verkürzen.

Technologie ermöglicht es heute, den Fortschritt Ihrer Anfrage gegen Scandinavian Airlines System in Echtzeit auf Ihrem Smartphone zu verfolgen.

Was tun bei Schweigen oder Ablehnung durch die Airline?

Nehmen Sie die E-Mail von Scandinavian Airlines System, in der behauptet wird, Frankfurt am Main International Airport sei durch Schnee blockiert gewesen, nicht als bare Münze, ohne die offiziellen Berichte zu prüfen.

Wenn Sie sich Ihres Rechts sicher sind, können Sie sich an die Zivilluftfahrtbehörde des Abfluglandes wenden oder, noch besser, die Angelegenheit mit Hilfe eines spezialisierten Partneranwalts vor die Instanzgerichte bringen.

Hilfe & Informationen

Häufig gestellte Fragen: Flug Frankfurt - Copenhagen

Alles, was Sie über Ihren Antrag nach EU-Recht wissen müssen.

Wie hoch ist die Entschädigung für einen annullierten Scandinavian Airlines System Flug von Frankfurt nach Copenhagen?

Nach der EU-Verordnung EG 261/2004 beträgt die gesetzliche Pauschalentschädigung bei einer Entfernung zwischen FRA und CPH von 679 km genau 250 € pro Passagier, unabhängig vom Ticketpreis.

Wie lange habe ich Zeit, meine Forderung gegen Scandinavian Airlines System geltend zu machen?

Die gesetzliche Verjährungsfrist hängt vom Land ab, in dem die Airline oder der Flughafen ihren Sitz haben. In Deutschland haben Sie in der Regel 3 Jahre Zeit, Ihre Rechte aus der Verordnung 261 geltend zu machen.
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