Flugstörung (EG 261/2004)

Flugentschädigung Swiss International Air Lines:
Geneva — Lisbon

Vorgesehene gesetzliche Entschädigung: 250 €

War Ihr Flug zwischen Geneva Cointrin International Airport (GVA) und Lisbon Portela Airport (LIS) verspätet oder annulliert? Die europäische Verordnung EG 261/2004 schützt Sie ohne Vorauskosten.

Überlassen Sie dies unserem Netzwerk von Experten und Anwälten.

★★★★★ Kostenlose Fallprüfung
Swiss International Air Lines

Meinen Flug Swiss International Air Lines prüfen

Holen Sie sich Ihre durch die Verordnung EG 261/2004 garantierte Entschädigung.

100% sicherer Prozess, DSGVO-konform

Forderung und Entschädigung für den Flug Swiss International Air Lines Geneva - Lisbon

Ihre Entschädigungsakte für den Swiss International Air Lines Flug von Geneva nach Lisbon verdient eine Prüfung. Die Verspätung oder Annullierung eines Fluges ist für jeden Reisenden eine frustrierende Erfahrung.

Die europäische Gesetzgebung steckt die Fluggastrechte eng ab. Bei einer Entfernung von 1 496 km, wie in diesem Fall, ist eine gesetzliche Entschädigung fällig, wenn die Gesellschaft im Unrecht ist.

Warum haben Sie Anspruch auf 250 €?

Die europäische Verordnung EG 261/2004 ist sehr streng, was die Rechte von Fluggästen betrifft. Die Höhe der pauschalen Entschädigung hängt nicht vom Ticketpreis ab, sondern ausschließlich von der Flugdistanz.

Details zu Ihrem Entschädigungsanspruch

  • Abflughafen: Geneva Cointrin International Airport (GVA)
  • Ankunftshafen: Lisbon Portela Airport (LIS)
  • Flugdistanz: 1 496 km (~1h52)
  • Anwendbare Entschädigung: 250 €

Es handelt sich nicht um eine Kulanzleistung von Swiss International Air Lines, sondern um eine gesetzliche Verpflichtung, die für alle Flüge im Anwendungsbereich der Richtlinie gilt.

Wie erfahre ich, ob der Flug Swiss International Air Lines Geneva - Lisbon berechtigt ist?

Verwechseln Sie nicht Ticket-Rückerstattung und gesetzliche Entschädigung! Auch wenn Swiss International Air Lines Ihnen einen Gutschein für Ihren Flug Geneva - Lisbon anbietet, können Sie dennoch die gesetzlich vorgesehene Geldsumme von 250 Euro einfordern.

Ein Upgrading oder Downgrading ändert nichts an Ihrem Anspruch auf 250 €, wenn das ursprüngliche Ereignis im Sinne der Verordnung 261 qualifiziert ist.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit Swiss International Air Lines Sie entschädigt?

  • Verspätung bei Ankunft: Sie sind mit mehr als 3 Stunden Verspätung in Lisbon angekommen.
  • Annullierung: Die Airline hat den Flug weniger als 14 Tage vor Abflug gestrichen.
  • Überbuchung: Ihnen wurde die Beförderung am Flughafen Geneva gegen Ihren Willen verweigert.
  • Verantwortung der Airline: Das Problem muss Swiss International Air Lines zuzurechnen sein (technisches Problem, kranke Besatzung, Planung...).

Achtung: Außergewöhnliche Umstände (extremes Wetter, das den Start in Geneva verhindert, Streik der Fluglotsen, politische Instabilität) befreien die Airline von ihrer Entschädigungspflicht.

Die Auswirkungen eines Streiks auf Ihre Swiss International Air Lines Entschädigung

Wenn Ihr Swiss International Air Lines Flug ab Geneva Cointrin International Airport wegen eines internen Gewerkschaftsstreiks annulliert wurde, haben Sie Anspruch auf gesetzliche Wiedergutmachung.

In jedem Fall wird eine genaue Analyse der Flugprotokolle bestätigen, ob die Wetter- oder Verkehrsbedingungen tatsächlich außergewöhnlich waren.

Welche Rechte haben Sie am Flughafen Geneva bei längerer Wartezeit?

Wissen Sie, dass die Fluggesellschaft während dieser langen Wartestunden im Terminal von Geneva Cointrin International Airport gesetzlich verpflichtet ist, sich um Sie zu kümmern. Dies umfasst Verpflegung, aber auch die Möglichkeit, zwei Telefonate zu führen oder kostenlos E-Mails zu versenden.

Auch bei außergewöhnlichen Umständen bleibt dieses Recht auf Unterstützung in Geneva bestehen. Das Hotel ist fällig, wenn Swiss International Air Lines Ihren Flug um eine Nacht verschiebt.

Schritte: Wie Sie Ihre 250 € von Swiss International Air Lines erhalten?

Ein Verfahren gegen Swiss International Air Lines für einen Flug von Geneva nach Lisbon einzuleiten, kann komplex sein, wenn Sie es allein versuchen. Der Kundenservice neigt oft dazu, das Wetter vorzuschieben, um sich zu entlasten.

Hier kommen Anwälte und spezialisierte Dienstleister ins Spiel. Indem Sie einen Expertenpartner beauftragen, prüfen Sie Ihren Flug sofort und delegieren das gesamte Verfahren zur Rückholung Ihrer 250 € stressfrei.

Wie lange dauert es, bis die Entschädigung von 250 € ausgezahlt wird?

Seien Sie nicht überrascht, wenn Sie innerhalb von vierzehn Tagen nach Ihrer Anfrage keine Rückmeldung erhalten. Die durchschnittliche Zeit, die eine Gesellschaft wie Swiss International Air Lines benötigt, um eine komplexe Akte zu validieren, variiert oft zwischen vier und zwölf Wochen.

Wenn Ihre Akte in Bezug auf den Vorfall auf dem Abschnitt Geneva - Lisbon besonders solide ist, kaufen einige Entschädigungsorganisationen sogar Ihre Forderung. Sie erhalten dann Ihre Entschädigung in weniger als 48 Stunden!

Was tun bei Schweigen oder Ablehnung durch die Airline?

Die Verwendung von komplexem juristischem Jargon durch Swiss International Air Lines ist oft ein Manöver, um den Reisenden dazu zu bewegen, auf seine 250 € zu verzichten.

Verzichten Sie bei Ihren 250 € nicht auf Vergleiche mit Swiss International Air Lines ohne die Meinung eines Fachmanns, der den tatsächlichen Wert Ihres Schadens in Geneva kennt.

Hilfe & Informationen

Häufig gestellte Fragen: Flug Geneva - Lisbon

Alles, was Sie über Ihren Antrag nach EU-Recht wissen müssen.

Wie hoch ist die Entschädigung für einen annullierten Swiss International Air Lines Flug von Geneva nach Lisbon?

Nach der EU-Verordnung EG 261/2004 beträgt die gesetzliche Pauschalentschädigung bei einer Entfernung zwischen GVA und LIS von 1 496 km genau 250 € pro Passagier, unabhängig vom Ticketpreis.

Wie lange habe ich Zeit, meine Forderung gegen Swiss International Air Lines geltend zu machen?

Die gesetzliche Verjährungsfrist hängt vom Land ab, in dem die Airline oder der Flughafen ihren Sitz haben. In Deutschland haben Sie in der Regel 3 Jahre Zeit, Ihre Rechte aus der Verordnung 261 geltend zu machen.
100% sicherer Prozess, DSGVO-konform