Flugstörung (EG 261/2004)

Flugentschädigung Swiss International Air Lines:
Gran Canaria — Zurich

Vorgesehene gesetzliche Entschädigung: 400 €

War Ihr Flug zwischen Gran Canaria Airport (LPA) und Zurich (ZRH) verspätet oder annulliert? Die europäische Verordnung EG 261/2004 schützt Sie ohne Vorauskosten.

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Rückerstattung und Entschädigung Swiss International Air Lines: Strecke Gran Canaria nach Zurich

Ihre Entschädigungsakte für den Swiss International Air Lines Flug von Gran Canaria nach Zurich verdient eine Prüfung. Die Verspätung oder Annullierung eines Fluges ist für jeden Reisenden eine frustrierende Erfahrung.

Mit dem Abflug von Gran Canaria Airport sind Sie durch den Rechtsrahmen der Union geschützt. Die Entfernung von 3 001 km bestimmt die Höhe Ihrer gesetzlichen Entschädigung.

Warum haben Sie Anspruch auf 400 €?

Die europäische Verordnung EG 261/2004 ist sehr streng, was die Rechte von Fluggästen betrifft. Die Höhe der pauschalen Entschädigung hängt nicht vom Ticketpreis ab, sondern ausschließlich von der Flugdistanz.

Details zu Ihrem Entschädigungsanspruch

  • Abflughafen: Gran Canaria Airport (LPA)
  • Ankunftshafen: Zurich (ZRH)
  • Flugdistanz: 3 001 km (~3h45)
  • Anwendbare Entschädigung: 400 €

Es handelt sich nicht um eine Kulanzleistung von Swiss International Air Lines, sondern um eine gesetzliche Verpflichtung, die für alle Flüge im Anwendungsbereich der Richtlinie gilt.

Wie erfahre ich, ob der Flug Swiss International Air Lines Gran Canaria - Zurich berechtigt ist?

Um zu bestimmen, ob Ihre Reise zwischen Gran Canaria und Zurich einen Anspruch auf Entschädigung begründet, ist das Hauptkriterium die Verspätung bei der Ankunft (und nicht beim Abflug). Diese muss mehr als 3 Stunden betragen.

Im Falle einer Annullierung gilt die Verordnung gleichermaßen, wenn Sie weniger als 14 Tage vor Ihrem Abflug aus Gran Canaria benachrichtigt werden.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit Swiss International Air Lines Sie entschädigt?

  • Verspätung bei Ankunft: Sie sind mit mehr als 3 Stunden Verspätung in Zurich angekommen.
  • Annullierung: Die Airline hat den Flug weniger als 14 Tage vor Abflug gestrichen.
  • Überbuchung: Ihnen wurde die Beförderung am Flughafen Gran Canaria gegen Ihren Willen verweigert.
  • Verantwortung der Airline: Das Problem muss Swiss International Air Lines zuzurechnen sein (technisches Problem, kranke Besatzung, Planung...).

Achtung: Außergewöhnliche Umstände (extremes Wetter, das den Start in Gran Canaria verhindert, Streik der Fluglotsen, politische Instabilität) befreien die Airline von ihrer Entschädigungspflicht.

Die Auswirkungen eines Streiks auf Ihre Swiss International Air Lines Entschädigung

Eine Arbeitsniederlegung der Besatzungen von Swiss International Air Lines wird als der normalen Tätigkeit des Beförderers inhärent betrachtet und stellt keine gültige Entschuldigung mehr dar, um die 400 € zu verweigern.

Achtung jedoch: Wenn die Annullierung direkt dem Flughafenpersonal oder einer Entscheidung der Flugsicherung zuzuschreiben ist, ist Swiss International Air Lines von ihrer Verpflichtung zur Zahlung der gesetzlichen Entschädigung von 400 Euro befreit, nicht aber von ihrer Unterstützungspflicht.

Welche Rechte haben Sie am Flughafen Gran Canaria bei längerer Wartezeit?

Kaufen Sie Ihr Essen nicht, ohne vorher bei Swiss International Air Lines nach Gutscheinen zu fragen. Wenn Sie es tun, bewahren Sie Ihre Belege sorgfältig auf.

Ihr erzwungener Aufenthalt in Gran Canaria darf Sie keinen Cent mehr kosten als ursprünglich für Ihre Strecke LPA-ZRH geplant.

Schritte: Wie Sie Ihre 400 € von Swiss International Air Lines erhalten?

Ein Verfahren gegen Swiss International Air Lines für einen Flug von Gran Canaria nach Zurich einzuleiten, kann komplex sein, wenn Sie es allein versuchen. Der Kundenservice neigt oft dazu, das Wetter vorzuschieben, um sich zu entlasten.

Wenn Sie keine Zeit oder Lust auf langwierigen E-Mail-Austausch haben, ist die Abtretung Ihrer Forderung an Juristen die effektivste Lösung, damit Ihre 400 € auf Ihrem Bankkonto ankommen.

Wie lange dauert es, bis die Entschädigung von 400 € ausgezahlt wird?

Geduld ist oft das Stichwort. Luftfahrtunternehmen erhalten wöchentlich Tausende von Anfragen, und die Bearbeitung Ihrer Akte für den Flug von Gran Canaria nach Zurich kann sich hinziehen, wenn Sie nicht nachhaken.

Eine Sammelklage zum Swiss International Air Lines Flug von Gran Canaria kann ebenfalls ein Weg sein, um schneller an Ihr Geld zu kommen.

Was tun bei Schweigen oder Ablehnung durch die Airline?

Nehmen Sie die E-Mail von Swiss International Air Lines, in der behauptet wird, Gran Canaria Airport sei durch Schnee blockiert gewesen, nicht als bare Münze, ohne die offiziellen Berichte zu prüfen.

Experten für Luftrecht verfügen über eine kolossale Historie von Verurteilungen von Swiss International Air Lines, was ein entscheidender Vorteil ist.

Hilfe & Informationen

Häufig gestellte Fragen: Flug Gran Canaria - Zurich

Alles, was Sie über Ihren Antrag nach EU-Recht wissen müssen.

Wie hoch ist die Entschädigung für einen annullierten Swiss International Air Lines Flug von Gran Canaria nach Zurich?

Nach der EU-Verordnung EG 261/2004 beträgt die gesetzliche Pauschalentschädigung bei einer Entfernung zwischen LPA und ZRH von 3 001 km genau 400 € pro Passagier, unabhängig vom Ticketpreis.

Wie lange habe ich Zeit, meine Forderung gegen Swiss International Air Lines geltend zu machen?

Die gesetzliche Verjährungsfrist hängt vom Land ab, in dem die Airline oder der Flughafen ihren Sitz haben. In Deutschland haben Sie in der Regel 3 Jahre Zeit, Ihre Rechte aus der Verordnung 261 geltend zu machen.
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