Flugstörung (EG 261/2004)

Flugentschädigung Swiss International Air Lines:
Lisbon — Geneva

Vorgesehene gesetzliche Entschädigung: 250 €

War Ihr Flug zwischen Lisbon Portela Airport (LIS) und Geneva Cointrin International Airport (GVA) verspätet oder annulliert? Die europäische Verordnung EG 261/2004 schützt Sie ohne Vorauskosten.

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Forderung und Entschädigung für den Flug Swiss International Air Lines Lisbon - Geneva

Wenn Ihre Reise ab Lisbon Portela Airport mit Ziel Geneva Cointrin International Airport, durchgeführt von Swiss International Air Lines, gestört wurde, sind Sie gegenüber der Fluggesellschaft nicht allein.

Die europäische Gesetzgebung steckt die Fluggastrechte eng ab. Bei einer Entfernung von 1 496 km, wie in diesem Fall, ist eine gesetzliche Entschädigung fällig, wenn die Gesellschaft im Unrecht ist.

Warum haben Sie Anspruch auf 250 €?

Die europäische Verordnung EG 261/2004 ist sehr streng, was die Rechte von Fluggästen betrifft. Die Höhe der pauschalen Entschädigung hängt nicht vom Ticketpreis ab, sondern ausschließlich von der Flugdistanz.

Details zu Ihrem Entschädigungsanspruch

  • Abflughafen: Lisbon Portela Airport (LIS)
  • Ankunftshafen: Geneva Cointrin International Airport (GVA)
  • Flugdistanz: 1 496 km (~1h52)
  • Anwendbare Entschädigung: 250 €

Die Rechtsprechung des EuGH hat diese Rechte im Laufe der Jahre gestärkt und die Verordnung 261/2004 in einen wirksamen Schutz gegen Missbräuche durch Beförderer wie Swiss International Air Lines verwandelt.

Wie erfahre ich, ob der Flug Swiss International Air Lines Lisbon - Geneva berechtigt ist?

Verwechseln Sie nicht Ticket-Rückerstattung und gesetzliche Entschädigung! Auch wenn Swiss International Air Lines Ihnen einen Gutschein für Ihren Flug Lisbon - Geneva anbietet, können Sie dennoch die gesetzlich vorgesehene Geldsumme von 250 Euro einfordern.

Im Falle einer Annullierung gilt die Verordnung gleichermaßen, wenn Sie weniger als 14 Tage vor Ihrem Abflug aus Lisbon benachrichtigt werden.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit Swiss International Air Lines Sie entschädigt?

  • Verspätung bei Ankunft: Sie sind mit mehr als 3 Stunden Verspätung in Geneva angekommen.
  • Annullierung: Die Airline hat den Flug weniger als 14 Tage vor Abflug gestrichen.
  • Überbuchung: Ihnen wurde die Beförderung am Flughafen Lisbon gegen Ihren Willen verweigert.
  • Verantwortung der Airline: Das Problem muss Swiss International Air Lines zuzurechnen sein (technisches Problem, kranke Besatzung, Planung...).

Achtung: Außergewöhnliche Umstände (extremes Wetter, das den Start in Lisbon verhindert, Streik der Fluglotsen, politische Instabilität) befreien die Airline von ihrer Entschädigungspflicht.

Die Auswirkungen eines Streiks auf Ihre Swiss International Air Lines Entschädigung

Lassen Sie sich nicht von vagen Begriffen von Swiss International Air Lines täuschen: Ein 'wilder' oder angekündigter Streik bleibt in der Managementverantwortung der Gesellschaft.

Ein Streik der Wetterdienste in Lisbon Portela Airport oder der europäischen Flugsicherung ist eine externe Ursache, auf die Swiss International Air Lines keinen Einfluss hat.

Welche Rechte haben Sie am Flughafen Lisbon bei längerer Wartezeit?

Wenn der Flughafen Lisbon Portela Airport wegen Swiss International Air Lines zu Ihrem vorübergehenden Wohnsitz wird, wissen Sie, dass Ihre Grundbedürfnisse vom Beförderer gedeckt werden müssen.

Auch bei außergewöhnlichen Umständen bleibt dieses Recht auf Unterstützung in Lisbon bestehen. Das Hotel ist fällig, wenn Swiss International Air Lines Ihren Flug um eine Nacht verschiebt.

Schritte: Wie Sie Ihre 250 € von Swiss International Air Lines erhalten?

Auf Ihrer Strecke Lisbon - Geneva zählt jede Minute. Notieren Sie sich genau die Gründe, die das Personal von Swiss International Air Lines am Schalter in Lisbon Portela Airport während des Vorfalls angibt.

Indem Sie Ihre Akte zum Flug LIS-GVA unseren Experten anvertrauen, profitieren Sie vom 'No Win, No Fee'-Prinzip (keine Kosten im Misserfolgsfall).

Wie lange dauert es, bis die Entschädigung von 250 € ausgezahlt wird?

Einige Passagiere warten mehr als 6 Monate auf eine Antwort von Swiss International Air Lines. Ein Experte kann diese Zeit um die Hälfte verkürzen.

Technologie ermöglicht es heute, den Fortschritt Ihrer Anfrage gegen Swiss International Air Lines in Echtzeit auf Ihrem Smartphone zu verfolgen.

Was tun bei Schweigen oder Ablehnung durch die Airline?

Es ist nicht ungewöhnlich, dass die Algorithmen der Gesellschaft bei einer Entschädigungsforderung von 250 € Ihren ersten Versuch unter einem fadenscheinigen allgemeinen Vorwand automatisch ablehnen.

Wenn Sie sich Ihres Rechts sicher sind, können Sie sich an die Zivilluftfahrtbehörde des Abfluglandes wenden oder, noch besser, die Angelegenheit mit Hilfe eines spezialisierten Partneranwalts vor die Instanzgerichte bringen.

Hilfe & Informationen

Häufig gestellte Fragen: Flug Lisbon - Geneva

Alles, was Sie über Ihren Antrag nach EU-Recht wissen müssen.

Wie hoch ist die Entschädigung für einen annullierten Swiss International Air Lines Flug von Lisbon nach Geneva?

Nach der EU-Verordnung EG 261/2004 beträgt die gesetzliche Pauschalentschädigung bei einer Entfernung zwischen LIS und GVA von 1 496 km genau 250 € pro Passagier, unabhängig vom Ticketpreis.

Wie lange habe ich Zeit, meine Forderung gegen Swiss International Air Lines geltend zu machen?

Die gesetzliche Verjährungsfrist hängt vom Land ab, in dem die Airline oder der Flughafen ihren Sitz haben. In Deutschland haben Sie in der Regel 3 Jahre Zeit, Ihre Rechte aus der Verordnung 261 geltend zu machen.
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